Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge – sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern, Wiederverkäufer als auch mit Endkunden. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der „(un)Kreativ Agentur“, im Folgenden „Agentur“ genannt, und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Grundsatz der Zusammenarbeit zwischen (un)Kreativ Agentur und Kunden.
Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Agentur alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
1. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als die (un)Kreativ Agentur, diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Aufträge werden im Rahmen eines entsprechenden Vertrages zu nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen stets der Schriftform.
2. Angebot – Angebotsunterlagen
a. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
b. Für die Entwürfe und Werkzeichnungen der Designer der (un)Kreativ Agentur als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhRG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
c. An Abbildungen, Entwürfen und Werkzeichnungen und sonstigen Unterlagen hält sich die (un)Kreativ Agentur Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Leistungen – Leistungszeit – Beanstandungen
a. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen und künstlerischen Fragen voraus.
b. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass der (un)Kreativ Agentur alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
c. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die (un)Kreativ Agentur berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
d. Sofern die Voraussetzungen von lit. c. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Leistung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
d. Sofern die Voraussetzungen von lit. c. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Leistung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
e. Die (un)Kreativ Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der (un)Kreativ Agentur abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, die (un)Kreativ Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
f. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen im branchenüblichen Umfang bis zu 10% der bestellten Mengen behalten wir uns gegen Berechnung vor.
g. Reklamationen bei gelieferten Drucksachen müssen unverzüglich – spätestens innerhalb von drei Tagen nach Entgegennahme der Ware – schriftlich mitgeteilt werden.
h. Rügen und Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der (un)Kreativ Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
4. Preise – Zahlungsbedingungen
a. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Agentursitz, ausschließlich Transportkosten (etwa Kurierfahrten- und Botendienste); diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
b. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
c. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
d. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles und entsprechender Rechnungslegung fällig.
e. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der (un)Kreativ Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, und ein Drittel nach Fertigstellung der Hälfte der Arbeiten.
f. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden gesondert berechnet (Autorenkorrekturen).
g. Sonderleistungen wie z. B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Textarbeiten, Druck- und Lithoüberwachung sowie Andruckabnahmen werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
h. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Handmustern Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht für die (un)Kreativ Agentur Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die (un)Kreativ Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
6. Mängelhaftung
a. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung der (un)Kreativ Agentur.
b. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet die (un)Kreativ Agentur nicht. Die vom Kunden überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von der (un)Kreativ Agentur unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zu deren Verwendung berechtigt ist.
c. Soweit die (un)Kreativ Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Eine Haftung für die Leistungen der Arbeitsergebnisse solche Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit die gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen.
d. Die (un)Kreativ Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern der (un)Kreativ Agentur keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
e. Die (un)Kreativ Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche.
Sobald die Schadensersatzhaftung gegenüber der (un)Kreativ Agentur ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
f. Bei fehlerhafter Lieferung behält sich die (un)Kreativ Agentur das Recht auf Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung vor.
7. Eigentum – Urheberrecht und Nutzungsrechte
a. Die (un)Kreativ Agentur behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen außer dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die (un)Kreativ Agentur berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der gelieferten Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Die (un)Kreativ Agentur ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt.
b. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der (un)Kreativ Agentur spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die von dem Kunden zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Daten, Negative, Lithos usw. bleiben auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der (un)Kreativ Agentur und können nur durch diese verwendet werden.
c. Alle Entwürfe, Skizzen, Muster usw. müssen, auch wenn es nicht zur Realisierung kommt, an die (un)Kreativ Agentur zurückgegeben werden. Bei einer anderweitigen Weiterverwendung – auch wenn die Nutzung nur auszugsweise oder teilweise erfolgt – muss die schriftliche Genehmigung der (un)Kreativ Agentur vorliegen.
d. Die Urheber- und Nutzungsrechte bleiben bei der (un)Kreativ Agentur. Nur bei schriftlicher Genehmigung der (un)Kreativ Agentur können die Nutzungsrechte an den Kunden abgetreten werden. Eine zusätzliche Honorierung zwecks Abgabe dieser Rechte ist Voraussetzung einer Weitergabe.
e. Die (un)Kreativ Agentur behält sich vor, sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern die (un)Kreativ Agentur nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.
8. Herausgabe von Unterlagen
a. Die (un)Kreativ Agentur ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Datenträger, Dateien und Daten von der (un)Kreativ Agentur zur Verfügung gestellt werden, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
b. Hat die (un)Kreativ Agentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit schriftlicher Einwilligung von der (un)Kreativ Agentur an Dritte weitergegeben werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
c. Die (un)Kreativ Agentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der (un)Kreativ Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
9. Schlussbestimmungen
a. Sofern der Kunde Kaufmann ist, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Agentursitz der (un)Kreativ Agentur.
b. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
c. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Agentursitz der (un)Kreativ Agentur Erfüllungsort.
d. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
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